Hauptverband der allgemein beeidigten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

Weisungsdatenbank der MA37 (Baupolizei)

Nutzungsbedingungen

  1. Die Weisungsdatenbank der MA 37 (Baupolizei) ist eine den Gerichtssachverständigen von dieser Behörde zur Verfügung gestellte Sammlung von Weisungen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich ergangen sind. Die Sachverständigen sind herzlich eingeladen, die Datenbank zu nutzen und ihre Erfahrungen im Weg des Verbandes rückzumelden.
  2. Der Zugang wird Mitgliedern und Anwärtern der Fachgruppe Bauwesen des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen - Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: Verband) eingeräumt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
  3. Für den Inhalt ist ausschließlich die Stadt Wien (MA 37) verantwortlich. Der Verband hat auf die inhaltliche Gestaltung keinen Einfluss und haftet dafür auch nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Vollständigkeit.
  4. Der Zugang zur Weisungsdatenbank wurde mit 18.8.2014 eröffnet, es sind daher nur Daten abrufbar, die ab diesem Zeitpunkt erstellt wurden. Eine Rückerfassung von Daten ist derzeit nicht möglich.
  5. Da die überlassenen Daten derzeit ohne Veränderung bereitgestellt werden, kann es vorkommen, dass einzelne Links, die auf nicht überlassene behördeninterne Dokumente verweisen, nicht ausführbar sind.
  6. Die Inhalte der Weisungsdatenbank werden nach besten Wissen und Gewissen erstellt. Aus der Nutzung der Datenbank entsteht aber kein Rechtsanspruch gegenüber der Stadt Wien (MA 37) oder gegenüber dem Verband.
  7. Es wird gebeten, Anregungen und Kritik, die sich aus der Nutzung dieser Datenbank ergeben, dem Verband tunlichst per E-Mail an hauptverband@gerichts-sv.org mitzuteilen, damit die von der MA 37 erwünschten Rückmeldungen gesammelt erstattet werden können.
  8. Mit der nun folgenden Anmeldung stimme ich diesen Nutzungsbedingungen zu.